Allgemeine Geschäftsbedingungen
Des Parkhotel Bilm im Glück
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Der Vertrag kommt sowohl durch mündliche als auch schriftliche Absprache zustande. Der Besteller ist unser Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich der Veranstalter Vertragspartner wird.
- Optionen
Das Parkhotel Bilm behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist den Termin ohne Rückfrage zu vergeben. Bei anderen Anfragen während der Frist hat der Optionierende die Möglichkeit, durch feste Buchung den Termin zu sichern oder die Option freizugeben.
- Räume
Reservierte Räume stehen dem Leistungsnehmer nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter. Das Hotel ist berechtigt, in Ausnahmefällen gleichwertigen Ersatz zu bieten.
- Zahlungen
Die Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu begleichen. Danach berechnen wir bankübliche Zinsen (Kontokorrentzinsen), die uns von unserer Bank bei Bedarf bestätigt werden können.
- Preise
Alle Preise enthalten die zum Vertragsabschluß gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer und werden bei Mehrwertsteuererhöhung angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 4 Monate, so behält sich das Parkhotel Bilm das Recht auf Preisänderung vor.
- Speisen und Getränke
Speisen und Getränke sind vom Parkhotel Bilm zu beziehen. In Sonderfällen kann hierüber vorbehaltlich eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld oder anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. - Rücktritt
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Personal- und Energiemangel oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar macht.
- Personenzahl
Die genaue Personenzahl der Veranstaltung muss dem Parkhotel Bilm spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Eine Kostenerstattung bei einer späteren Abbestellung ist nicht möglich. Sollten zusätzliche Personen teilnehmen, sind auch für diese, die vereinbarten Preise zu zahlen.
- Abbestellungen
Abbestellungen sind kostenfrei nur möglich, wenn die reservierten Leistungen am vereinbarten Tag anderweitig verkauft werden können. Ist dies nicht möglich stellen wir dem Besteller den entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz in Rechnung. Dabei stellen wir bei Tagungen und Tagesveranstaltungen bis 60 Tage vor Ankunft 60%, sowie 150 Tage 60% bei Abendveranstaltungen der vereinbarten Leistungen und danach 80% der vereinbarten Leistungen in Rechnung. Ist noch keine Speisen - und Getränkeauswahl erfolgt, so errechnet sich der entfallene Umsatz bei Speisen und Getränken mit
€ 80 pro Person/Tag bei Tagungen und Bankettveranstaltungen mittags sowie mit
€ 100 pro Person/Tag bei Bankettveranstaltung tagsüber
€ 180 pro Person/Tag bei Bankettveranstaltungen am Abend.
- Schäden
Der Besteller hat für die Verluste und Beschädigungen, welche durch seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Die Anbringung von Dekoration sowie Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Vom Besteller zurückgelassener Müll wird auf dessen Kosten aufgeräumt und entsorgt. Schadenersatz durch das Hotel kann nur erfolgen, wenn das Hotel grob fahrlässig gehandelt hat. Dabei ist nur der Schaden zu ersetzen, der direkt mit der Leistung des Hotels zusammenhängt. Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit das Hotel nicht durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet ist.
- Veranstaltungsende
Die Dauer des Spielens der Musik ist auf 3.00 Uhr begrenzt, dann endet auch die Raumnutzungszeit. Für alle anderen Raumnutzung gelten die schriftlich vereinbarten Zeiten.
- Bei allen Regelungen bleibt dem Veranstalter vorbehalten, einen geringeren bzw. dem Hotel vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
- Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit insgesamt hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt dann eine Bedingung als vereinbart, die wirtschaftlich und nach Sinn und Zweck der Bedingung, die unwirksam ist so nah wie möglich kommen.